hochzeitsberater.at - Planen. Feiern. Erinnern.

Das Aufgebot beim Standesamt

Zwischen dem Ja zueinander und dem Ja vor der Standesbeamtin liegt ein Termin mit Urkunden. Er ist unkomplizierter, als sein Ruf vermuten lässt - hat aber ein Ablaufdatum: sechs Monate, dann müsst ihr noch einmal antreten.

Aufgeschlagenes Trauungsbuch mit zwei Eheringen und einem Stift auf einem Tisch, dahinter ein heller Trauungssaal.

Bevor in Österreich geheiratet werden darf, muss das Standesamt feststellen, dass der Ehe nichts im Weg steht. Amtlich heißt dieser Schritt Ermittlung der Ehefähigkeit, in Graz auch schlicht Ermittlungsverfahren. Aufgebot ist der Ausdruck, der im Sprachgebrauch geblieben ist - gemeint ist dieselbe Sache: ein persönlicher Termin, bei dem eure Urkunden geprüft werden und das Ergebnis in einer Niederschrift festgehalten wird.

Sechs Monate, und keinen Tag früher

Der häufigste Planungsfehler entsteht aus einer gut gemeinten Regel: Erledige Behördenwege so früh wie möglich. Beim Aufgebot führt sie in die Irre.

Die Feststellung der Ehefähigkeit ist ab dem Tag der Feststellung maximal sechs Monate gültig. Wer im Jänner anmeldet und im Dezember heiratet, durchläuft das Verfahren ein zweites Mal - und zahlt es ein zweites Mal. Erstattet wird nichts.

Innerhalb dieser sechs Monate dürft ihr dafür in jeder Gemeinde Österreichs heiraten, unabhängig davon, wo ihr angemeldet habt. Die Frist ist also keine Schikane, sondern die Kehrseite einer sehr großzügigen Regel.

Eine Frist in die andere Richtung nennen weder oesterreich.gv.at noch die Standesämter der Landeshauptstädte: Von einer vorgeschriebenen Wartezeit zwischen Anmeldung und Trauung ist nirgends die Rede. Was euch bremst, ist also nicht die Vorschrift, sondern der Kalender des Standesamts.

Wie früh die Standesämter Termine vergeben

Hier gehen die Landeshauptstädte deutlich auseinander. Manche nehmen Reservierungen erst ab einem halben Jahr vor dem Wunschtermin entgegen, andere sind so gefragt, dass der früheste freie Termin ohnehin weit entfernt liegt. Beides schränkt euch ein, aber aus entgegengesetzten Gründen.

Standesamt Was die Stadt zur Terminvergabe sagt
Wien Online buchbar frühestens vier Wochen im Voraus. Kurzfristigere Termine nur schriftlich oder telefonisch beim gewünschten Standesamt. Fix wird der Termin erst nach der persönlichen Anmeldung.
Graz Wegen starken Andrangs kann derzeit frühestens in drei Monaten ein Trauungstermin angeboten werden.
Linz Das Verfahren läuft über zwei Termine, bei denen jeweils beide Verlobte anwesend sein müssen.
Innsbruck Terminreservierung frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Tag, telefonisch.
Klagenfurt Bis zu sechs Monate vor dem Wunschtermin werden die Standesbeamten für euch tätig.
Salzburg Hochzeitstermine sind online buchbar. Zur Vorlauffrist macht die Stadt keine Angabe.

Daraus ergibt sich ein enges Fenster. Wo die Reservierung erst sechs Monate vorher möglich ist, fällt sie ungefähr mit dem Beginn der Sechsmonatsfrist zusammen - ihr könnt beides in einem Aufwasch erledigen. Wo der nächste freie Termin drei Monate entfernt liegt, meldet ihr euch sinnvollerweise an, sobald der Trauungstermin steht, und nicht vorher.

Fragt beim ersten Anruf gleich nach beidem: wann euer Wunschtermin frei ist und wann ihr zur Anmeldung kommen sollt. Die zweite Frage wird selten von selbst beantwortet.

Welches Standesamt zuständig ist

Ausgangspunkt kann jedes Standesamt in Österreich sein. Ihr seid nicht an euren Wohnsitz gebunden und auch nicht an den Ort der Trauung. Wer in Wien wohnt und in der Südsteiermark heiratet, kann in Wien anmelden - oder umgekehrt.

Eine Einschränkung ist teuer: Reicht ihr eure Dokumente bei mehreren Standesämtern ein, zählt das laut Stadt Wien als mehrfache Antragstellung. Die Gebühr kann sich dadurch auf 386 Euro oder mehr erhöhen. Entscheidet euch also für ein Amt und bleibt dabei.

Bei der Verhandlung müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein. Es genügt nicht, wenn eine Person die Unterlagen vorbeibringt. Für Ausnahmefälle - jemand ist im Ausland oder kann nicht kommen - gibt es das Formular „Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit"; ob es in eurem Fall anerkannt wird, entscheidet das Standesamt. Plant für den Termin mindestens eine Stunde ein.

Was ihr mitbringt

Diese Papiere verlangt das Standesamt von euch beiden, wenn ihr österreichische Staatsbürger, ledig und voll handlungsfähig seid:

  • amtlicher Lichtbildausweis, also gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitznachweis, verpflichtend bei Hauptwohnsitz im Ausland
  • Nachweis über einen akademischen Grad, falls vorhanden - Graz und Klagenfurt führen ihn ausdrücklich an

Je nach Lebenslage kommen dazu:

  • Nach einer früheren Ehe oder eingetragenen Partnerschaft: die Heiratsurkunde der letzten Vorehe und die Scheidungs- oder Aufhebungsurkunde mit Rechtskraftstempel. Ohne diesen Stempel ist das Dokument für das Standesamt unvollständig. Nach dem Tod des früheren Partners die Sterbeurkunde.
  • Bei gemeinsamen Kindern: deren Geburtsurkunden, das Vaterschafts- oder Elternschaftsanerkenntnis sowie Staatsangehörigkeits- und Wohnsitznachweis der Kinder.
  • Bei fremdsprachigen Urkunden: das Original in internationaler Form oder mit beglaubigter Übersetzung, in Wien durch eine Gerichtsdolmetscherin oder einen Gerichtsdolmetscher. Häufig kommt eine Apostille dazu.

Welche Papiere in eurem Fall wirklich nötig sind, sagt euch verbindlich nur euer Standesamt. Fragt nach, bevor ihr Urkunden nachbestellt - jede unnötige Urkunde kostet Gebühr und Weg.

Wenn eine ausländische Staatsbürgerschaft im Spiel ist

Sobald eine oder einer von euch keine österreichische Staatsbürgerschaft hat, gibt es keine allgemeingültige Unterlagenliste mehr. Welche Dokumente verlangt werden, hängt vom jeweiligen Heimatrecht ab und wird vom zuständigen Standesamt im Einzelfall festgelegt. Das ist keine Ausrede der Behörde, sondern eine Folge davon, dass die Ehefähigkeit nach dem Personalstatut der betroffenen Person beurteilt wird.

Praktisch heißt das dreierlei. Erstens: Ruft an, bevor ihr irgendetwas besorgt. Zweitens: Rechnet mit Beschaffungszeiten, die in Wochen zählen, nicht in Tagen - Apostille und beglaubigte Übersetzung brauchen jeweils eigene Wege. Drittens: Das Verfahren wird teurer. Statt 74 Euro fallen 193 Euro an, sobald ausländische Schriften zu beurteilen sind.

Der Familienname wird bei diesem Termin erklärt

Viele Paare kommen zur Anmeldung, ohne die Namensfrage entschieden zu haben, und werden davon überrascht. Die namensrechtliche Erklärung wird gegenüber dem Standesamt abgegeben, und sie gehört in diesen Ablauf. Zur Wahl stehen:

  • Ein gemeinsamer Familienname. Der Name einer Person wird zum Namen beider. Bei mehrteiligen Namen dürfen auch nur Teile davon gewählt werden.
  • Ein Doppelname als gemeinsamer Familienname. Gebildet aus beiden Namen, getrennt durch einen Bindestrich, höchstens zwei Teile.
  • Getrennte Namen. Trefft ihr keine Vereinbarung, behaltet ihr automatisch eure bisherigen Familiennamen. Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Wer sich für einen gemeinsamen Familiennamen entscheidet, kann als die Person, deren Name nicht zum Familiennamen wird, zusätzlich einen Doppelnamen aus dem gemeinsamen und dem eigenen Namen erklären. Diese Erklärung ist schon vor der Eheschließung möglich. Für österreichische Staatsbürger ist sie gebührenfrei.

Was das Aufgebot kostet

Die Gebühr besteht aus zwei Teilen: einer Bundesgebühr für das Ermittlungsverfahren und kleinen Verwaltungsabgaben für die Amtshandlungen rund um die Trauung. Der erste Teil ist zum 1. Juli 2025 von 50 auf 74 Euro gestiegen. Die Sätze der Gemeinden blieben dabei unangetastet - sie sind seit der Euro-Umstellung 2002 unverändert.

Amtshandlung Betrag
Ermittlung der Ehefähigkeit 74,00 Euro
Ermittlung der Ehefähigkeit mit ausländischen Schriften 193,00 Euro
Trauung im Amtsraum, während der Dienststunden 5,45 Euro
Trauung im Amtsraum, außerhalb der Dienststunden 10,90 Euro
Trauung außerhalb der Amtsräume 54,50 Euro

Fällig wird die Bundesgebühr bereits bei der Antragstellung, nicht erst bei der Trauung. Graz weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Rückerstattung nicht möglich ist - auch dann nicht, wenn aus der Hochzeit nichts wird.

Was die Städte als Endsumme nennen

Weil zu diesen Posten noch Urkunden und örtliche Zuschläge kommen, weichen die veröffentlichten Gesamtbeträge voneinander ab:

Stadt Veröffentlichter Betrag Trauung außerhalb der Amtsräume
Linz im Normalfall rund 85,75 Euro rund 400 Euro zusätzlich, Saalmiete und Sachkosten nicht enthalten
Klagenfurt 85,75 Euro zwischen österreichischen Staatsbürgern, 216,60 Euro mit ausländischen Staatsbürgern 503,80 Euro beziehungsweise 629,20 Euro
Graz 74 Euro oder 193 Euro bei Antragstellung, keine Rückerstattung Auskunft telefonisch
Wien Bundesabgabe 193 Euro, bei Einreichung an mehreren Standesämtern 386 Euro oder mehr keine Angabe auf der Anmeldeseite
Innsbruck, Salzburg keine Beträge veröffentlicht Auskunft direkt beim Standesamt

Zwei Dinge fallen auf. Wien nennt pauschal 193 Euro, während Graz und oesterreich.gv.at zwischen 74 und 193 Euro unterscheiden - fragt bei der Terminvereinbarung nach, welcher Satz für euch gilt. Und der Aufschlag für eine Trauung außerhalb der Amtsräume ist um ein Vielfaches höher als die 54,50 Euro Verwaltungsabgabe, weil örtliche Zuschläge dazukommen. Linz stellt außerdem klar, dass Saalmiete und Sachkosten in diesen Beträgen nicht enthalten sind: Die gehen direkt an den Veranstalter.

Trauzeugen: erlaubt, nicht vorgeschrieben

Die Vorstellung, ohne zwei Trauzeugen ginge es nicht, stammt aus dem Film. Bei der standesamtlichen Trauung in Österreich sind null, eine oder zwei Personen zulässig. Ihr könnt also zu zweit heiraten.

Wer als Trauzeugin oder Trauzeuge dabei ist, muss

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen und
  • die Sprache verstehen, in der die Trauung gehalten wird.

Der letzte Punkt wird regelmäßig übersehen. Kommt jemand aus dem Ausland und spricht kein Deutsch, braucht es eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher. Das klärt ihr besser bei der Anmeldung als am Trauungstag.

Wenn ihr im Ausland heiratet

Dann führt der Weg über dasselbe Verfahren, endet aber mit einem anderen Papier: dem Ehefähigkeitszeugnis. Auch dafür läuft eine Ermittlung der Ehefähigkeit, auch hier kosten sie 74 oder 193 Euro, und auch dieses Zeugnis ist sechs Monate gültig. Graz empfiehlt, den Antrag mindestens drei Monate vor der geplanten Trauung einzubringen. Welche Form das Zielland verlangt, ist von Land zu Land verschieden - das klärt ihr zuerst dort, dann beim Standesamt.

Kurz zusammengefasst

  • Frühestens sechs Monate vor der Trauung anmelden, sonst verfällt die Feststellung
  • Jedes Standesamt in Österreich kann der Ausgangspunkt sein, aber nur eines
  • Beide müssen persönlich kommen, mindestens eine Stunde einplanen
  • Ausweis, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis - bei Vorehe die Urkunde mit Rechtskraftstempel
  • Die Namensfrage vor dem Termin klären, sie wird dort erklärt
  • 74 Euro Bundesgebühr, 193 Euro mit ausländischen Urkunden, zahlbar bei Antragstellung
  • Trauzeugen sind erlaubt, aber nicht vorgeschrieben

Häufige Fragen

Was ist das Aufgebot?
Aufgebot ist der umgangssprachliche Name für die Ermittlung der Ehefähigkeit. Das Standesamt prüft dabei anhand eurer Urkunden, ob der Ehe ein rechtliches Hindernis entgegensteht, und hält das Ergebnis in einer Niederschrift fest. Danach dürft ihr sechs Monate lang in ganz Österreich heiraten.
Kann man in Österreich spontan heiraten?
Eine vorgeschriebene Wartezeit zwischen Anmeldung und Trauung nennen die Standesämter nicht. Die Ermittlung der Ehefähigkeit muss aber abgeschlossen sein, bevor getraut wird, und der Termin muss frei sein. In Graz liegt der früheste Trauungstermin derzeit rund drei Monate entfernt, in Wien lassen sich Termine online frühestens vier Wochen im Voraus buchen. Kurzfristiges ist Verhandlungssache mit dem Standesamt.
Wie viel kostet eine standesamtliche Hochzeit in Österreich?
Die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet 74 Euro an Bundesgebühr, mit ausländischen Urkunden 193 Euro. Dazu kommen kleine Verwaltungsabgaben: 5,45 Euro für die Trauung im Amtsraum während der Dienststunden, 10,90 Euro außerhalb der Dienststunden, 54,50 Euro außerhalb der Amtsräume. Linz und Klagenfurt beziffern die Summe im Normalfall mit rund 85,75 Euro.
Wie schnell kann man in Österreich standesamtlich heiraten?
Das hängt weniger vom Recht als vom Kalender des Standesamts ab. Rechtlich genügt ein abgeschlossenes Ermittlungsverfahren. In der Praxis müsst ihr zwei Termine bekommen, den für die Anmeldung und den für die Trauung, und in größeren Städten sind beide gefragt. Ruft an, statt online zu suchen, wenn es schnell gehen soll.